Unsere Konditionen

 

Linkinpartner Verpflichtungserklärung in Bezug auf das Mindestlohngesetz: download

 

Eine Vollversion der ADSp kann hier heruntergeladen werden:

ADSp (Deutsche Fassung):download

ADSp (Englische Fassung):download

 

AGB's

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 -  Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden ( § 431 HGB ) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung  und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet. Haftung als Luftfrachtführer gemäß Montrealer Übereinkommen, sofern beide Staaten (Abgangs- und Empfangsflughafen) dieses ratifiziert haben; Ansonsten gemäß Warschauer Abkommen. Alle Buchungen von uns erfolgen vorbehaltlich der korrekten Angaben durch den Versender hinsichtlich Anzahl, Abmessung, Gewicht, Beschaffenheit sowie Inhalt und der erfolgten Erteilung eventuell erforderlicher Transportgenehmigungen. Wir haften ausdrücklich nicht bei unverschuldeter Verzögerung oder Stornierung jeglicher Art im Transportverlauf. Auf Wunsch senden wir Ihnen die ADSp zu.